Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde verstehen sich alle Preise netto, exklusive Mehrwertsteuer, ab Lager Theresienfeld. Zahlungsziel ist 14 Tage ohne Abzug. Die Preise in der Preisliste der Eusebio GmbH sind freibleibend. Notwendige Preisänderungen werden auch ohne Erscheinen einer neuen Preisliste vorgenommen. Preisaufschläge bzw. –nachlässe und von den Geschäftsbedingungen abweichende Liefer- bzw. Zahlungskonditionen bedürfen der Schriftform. Gegen Forderungen der Eusebio GmbH können die Vertragspartner nur mit gerichtlich festgestellten Forderungen aufrechnen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen, sodann auf Kosten und erst danach auf Kapital gewidmet.
2. Auftragsbestätigung
Aufträge und Kontrakte gelten erst dann als angenommen, wenn Sie entweder durch die Eusebio GmbH schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. Bei unverzüglicher bzw. termingemäßer Ausführung des Auftrags gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
3. Transportrisiko und Reklamationsfristen
Wird die Ware einem Dritten zum Transport übergeben, so erfolgt die Lieferung auf Gefahr des Käufers. Ersatzansprüche für Fehlmengen oder Schäden müssen im Zuge der Warenübernahme beim Spediteur sofort geltend gemacht werden. Reklamationen, welche die Eusebio GmbH betreffen (z.B. Fehllieferung, Qualitätsbeanstandung, Verderb usw.) sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen (Datum des Postaufgabestempels) nach Warenerhalt schriftlich zu reklamieren. Im Falle nicht fristgerechter Reklamation gelten die Leistungen der Eusebio GmbH als genehmigt.
4. Eigentumsvorbehalt und Zahlungsverzug
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Eusebio GmbH. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 12% p.a. und Mahngebühren von € 7,50 exkl. Mwst. in Rechnung gestellt. Werden der Eusebio GmbH nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug aus früheren Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist die Eusebio GmbH berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfall vom Vertrag ohne weitere Fristsetzung zurückzutreten, wobei bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
5. Lieferverpflichtung
Bei Ernteausfällen ausgelöst durch witterungsbedingte Einflüsse (z.B. Trockenheit, Kälteperioden usw.) oder Naturkatastrophen (Hagelschlag, Überflutung usw.) wird seitens der Eusebio GmbH keine Liefergarantie abgegeben. Der Käufer stimmt ausdrücklich zu, dass er in diesem Zusammenhang keine Pönalezahlungen, Schadensersatzforderungen, Haftungsansprüche udgl. gegenüber der Eusebio GmbH geltend macht. Die Eusebio GmbH verpflichtet sich im Gegenzug, den Käufer umgehend davon in Kenntnis zu setzen, nachdem ein ernteertragsminderndes Ereignis absehbar ist oder plötzlich eintritt.
6. Lebensmittel-Qualitätskriterien
Die an die Eusebio GmbH gelieferte Ware darf die Grenzwerte für den menschlichen Genuss laut österreichischem Lebensmittelbuch, Lebensmittelgesetz, sowie sämtlichen anderen diesbezüglichen österreichischen und EU-Gesetzen, -Richtlinien und –Verordnungen hinsichtlich Rückständen von Schwermetallen, Pflanzenschutzmitteln, Mykotoxinen, Keimzahlen usw. nicht überschreiten. Gleichlautende Geltung haben auch alle diesbezüglichen Gesetze, Verordnungen und Regelungen der Europäischen Union. Im Erntegut enthaltene Verunreinigungen und der Besatz dürfen keine Bestandteile enthalten, die nach einer erfolgten Reinigung nicht für den Lebensmittelgenuss tauglich sind. Sind darüber hinaus spezielle Produktspezifikationen im sensorischen, chemischen und mikrobiologischen Bereich vereinbart, garantiert der Verkäufer deren strikte Einhaltung. Entspricht die Ware nicht diesen rechtlichen Vorgaben und vereinbarten Produktspezifikationen ist die Eusebio GmbH berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern bzw. an den Verkäufer zurückzusenden. Alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten für Transport, Analyse usw. sind in diesem Fall vom Verkäufer zu tragen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Verkäufer, alle Schadensersatzforderungen und Haftungsansprüche zur tragen, die geltend gemacht werden, weil die gelieferte Ware nicht den in diesem Punkt beschriebenen rechtlichen Vorgaben oder vereinbarten Produktspezifikationen entspricht. Dies umfasst auch alle Kosten, die im Zusammenhang mit Rückholaktionen entstehen. Wenn die Eusebio GmbH Rohware von einem Verkäufer bezieht, garantiert dieser, dass die Ernte schonend durchgeführt wurde.
7. Bio-Qualität
Die Eusebio GmbH kauft, verarbeitet und handelt ausschließlich mit Waren aus kontrolliert biologischem Anbau, die der EWG/EG VO Nr. 834/2007 entsprechen. Vertragspartner, die der Eusebio GmbH Waren verkaufen oder vermitteln, garantieren, dass diese zu hundert Prozent aus kontrolliert biologischem Anbau gemäß EWG/EG VO Nr. 834/2007 stammen. Der kontrolliert biologische Anbau ist durch Zertifikate anerkannter Kontrollstellen auf Verlangen nachzuweisen. Für alle Schadens- und Haftungsansprüche, die geltend gemacht werden, weil die Ware nicht aus kontrolliert bio-logischem Anbau stammt bzw. der EWG/EG VO Nr. 834/2007 nicht entspricht, haftet ausschließlich und in vollem Umfang der Verkäufer oder Vermittler der an die Eusebio GmbH gelieferten Ware. Dies umfasst auch alle Kosten, die im Zusammenhang mit Rückholaktionen entstehen.
8. Gültigkeit der ABG
Durch eine Auftragserteilung, Bestellung oder Kontraktunterzeichnung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollinhaltlich akzeptiert. Abweichende AGB der Vertragspartner gelangen bei Verträgen mit der Eusebio GmbH nicht zur Anwendung. An Stelle der nicht anwendbaren Bestimmungen tritt diejenige zulässige Regelung, die der ungültigen Bestimmung im Hinblick auf die übrigen Bestimmungen dieser AGB am nächsten kommt. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hievon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
9. Datenschutz
Der Käufer erteilt ausdrücklich seine Einwilligung dazu, dass seine personenbezogenen Daten (etwa Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefax- und Telefonnummer, Geburtsdatum, Alter, Geschlecht, UID-Nummer) für Zwecke der Abwicklung des Vertrages (samt allfälliger Bonitätsprüfung vor Kaufvertragsabschluss), Verbesserung unseres Produktsortiments und unseres Services mithilfe der Analyse seiner Daten sowie für eigene Marketing- und Werbezwecke, insbesondere Empfehlungen von Produkten und Dienstleistungen durch Zusendung regelmäßiger Newsletter und Kontaktaufnahme zum Zweck der Markt- und Meinungsforschung bei der Eusebio GmbH erhoben, verarbeitet, genutzt und allenfalls an Dritte (etwa an verbundene Unternehmen, Lieferanten, Marketingagenturen, EDV-Dienstleister, Steuerberater, Bankinstitute/Zahlungsdienstleister, Transportunternehmen/ Versandunternehmen etc.) weitergegeben und von diesen ebenfalls zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt werden. Der Käufer erteilt weiters seine Einwilligung dazu, dass an ihn Daten, sei es mittels unverschlüsselter E-Mail oder Telefax oder auf dem Postweg, im Einzelfall auch per Telefon, sowie Informationen für Werbezwecke, auch in Form von Newslettern, übermittelt werden dürfen. Diese Einwilligung auf Zusendung von Daten und Informationen kann vom Käufer jederzeit schriftlich oder per E-Mail an die Firmenadresse der Eusebio GmbH widerrufen werden. Der Käufer ist verpflichtet, der Eusebio GmbH Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Sämtliche Daten und Informationen vom Käufer werden streng vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind 2700 Wiener Neustadt. Darüber hinaus gilt die Anwendung österreichischen Rechts als vereinbart.